Verstoß gegen die Werberichtlinie von Facebook?

Wie bereits erwähnt sind Werbeanzeigen für die Veranstaltung auf Facebook nicht zulässig. Die Werbung wurde abgelehnt mit dem Hinweis

Deine Seite wurde nicht beworben, da deine Werbeanzeige gegen eine Werberichtlinie verstößt.

Ein Button mit der Bezeichnung „Mehr dazu“ verriet dann folgendes:

Deine Werbeanzeige wurde nicht genehmigt, da sie die Facebook-Richtlinien für Werbeanzeigen aufgrund des Hervorhebens von Produkten oder Dienstleistungen für Erwachsene verletzt. Bilder oder Videos, in denen Nacktheit oder Dekolletés zu sehen sind, sind nicht zulässig, selbst wenn ihre Darstellung künstlerischen oder pädagogischen Zwecken dient.

Unter dieser Erklärung fand sich dann ein Hinweis: Erfahre mehr darüber oder kontaktiere uns bitte. Hier wurde dann folgender Inhalt verlinkt:

Werbeanzeigen dürfen nicht für Pornografie werben, weder in künstlerischer noch kommerzieller Form. Werbeanzeigen dürfen nicht mit Nacktheit, Spielzeugen oder Produkten für Erwachsene sowie Abbildungen von Personen werben, deren Handlungen übermäßig zweideutig oder sexueller Natur sind.

Werbeanzeigen, die Artikel zur Sexualhygiene oder diesbezügliche Dienstleistungen zum Inhalt haben, darunter Verhütungsmittel, Gleitmittel, Gel und ähnliche Produkte, können zulässig sein und müssen Nutzer über dem Alter der sexuellen Mündigkeit bzw. dem zulässigen Alter für den Erwerb von Artikeln zur Sexualhygiene oder diesbezüglichen Dienstleistungen im Zielland zur Zielgruppe haben.

  • Zulässig: „Gratis-Kondome bei deiner regionalen Studenten-Gesundheitsberatung“. „Safer Sex mit unseren Markenkondomen“.
  • Unzulässig: „Kondome für mehr Genuss“.

Weitere Informationen dazu findest du in den Facebook-Werberichtlinien.

Wenn du Fragen zu dieser Richtlinie hast oder der Meinung bist, dass deine Werbeanzeige nicht gegen die Richtlinien verstößt und fälschlicherweise nicht zugelassen wurde, kontaktiere uns.

Ein Auszug aus den Werberichtlinien beschreibt folgendes mit Beispiel:

Inhalte, die direkt oder indirekt persönliche Eigenschaften suggerieren. Dazu zählt das direkte oder indirekte Suggerieren oder Implizieren in Bezug auf Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Glaube, Alter, sexuelle Orientierung oder Praktiken, Geschlecht, Behinderung, Gesundheitszustand (dies gilt sowohl für die physische als auch für die geistige Gesundheit), finanzielle Situation, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Vorstrafen oder Namen von Personen.

BEISPIEL: HERKUNFT, RELIGION, NAME
 
Eine Bezugnahme auf die persönlichen Eigenschaften einer Person ist nicht gestattet. Die Benutzung des Wortes „Andere“ kann auch zur Ablehnung deiner Werbeanzeigen führen.
 
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Diese Aussagen beschreiben ein Produkt oder eine Dienstleistung. Sie beschreiben keine Person.
Vermeide Aussagen, die eine Herkunft, Religion oder den Namen einer Person beinhalten oder impliziere

Den Beispielen zu Folge wäre die Unterstellung schwul oder lesbisch zu sein ein Verstoß gegen die Werberichtlinien. In der Anzeige oder auf der seite wird jedoch nicht unterstellt oder impliziert, dennoch wird die Anzeige angelehnbt, eine Erklärung erhielten wir dafür nicht.

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